Änderung der Haushaltssatzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. April 2018 die Änderung der oben genannten Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2018 beschlossen.
Es handelt sich um die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese wurden bei der Grundsteuer A von 320 v.H. auf 350 v.H. und für die Grundsteuer B von 300 v.H. auf 330 v.H. erhöht. Die Satzung ist vom 28. Mai bis einschließlich 5. Juni 2018 an der Verkündungstafel des Rathauses angeschlagen. Gem. der Bekanntmachungs-satzung wird auf diesen Anschlag hingewiesen.