Ausschreibung Bürgermeisterstelle

Die Stelle des / der ehrenamtlichen
 
Bürgermeisters / Bürgermeisterin
 
der Gemeinde Tunau (182 Einwohner) ist, infolge vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt des derzeitigen Amtsinhabers zum 31. Juli 2017, baldmöglichst neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Die Wahl findet am Sonntag, den 24. September 2017, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, den 8. Oktober 2017, statt.
Wählbarkeit, Amtszeit, Rechtsstellung und Aufwandsentschädigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/Unionsbürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, dem 28. August 2017, 18 Uhr, schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" bei der Gemeinde Tunau, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Dorfstraße 2, 79677 Tunau, eingereicht werden.
 
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck.
Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt.
Unionsbürger/Unionsbürgerinnen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben. 
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern und Bewerberinnen rechtzeitig mitgeteilt.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, den 25. September 2017, und endet am Mittwoch, den 27. September 2017, 18 Uhr.

Gemeinde Tunau

Dorfstraße  2
79677 Tunau
Telefon 07673 344
info@gemeinde-tunau.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr