Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 24. September 2017

Für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wurde keine Bewerbung eines/einer wählbaren Bewerbs/Bewerberin eingereicht. Die Wahl findet trotzdem statt. Gewählt werden kann jede wählbare Person.
Die öffentliche Bekanntmachung ist an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in Tunau angeschlagen. Gemäß Bekanntmachungssatzung wird hiermit auf den Anschlag hingewiesen.

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