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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden.

Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.

Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

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Telefon 07673 344
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