Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 9. Januar 2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt.
Der Haushaltsplan 2023 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 6. Februar 2023 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen.