Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Verkehrswegen

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen sowie Behinderungen des Räumdienstes hervorgerufen werden.

Gerade auch im Hinblick auf den Langackerweg zwischen Tunau und Bischmatt, welcher im Winter sowohl von den Einwohnern als auch den Gästen gerne genutzt wird, ist ein Tätigwerden erforderlich. Dort hat sich die Vegetation in der Vergangenheit wieder stark entwickelt.
 
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen werden deshalb darum gebeten, die Büsche, Bäume und sonstigen Sträucher so zurück zu schneiden, dass Äste nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen
 
Dabei ist daran zu denken, dass Äste im Winter durch die vorhandene Schneelast wesentlich tiefer in den Verkehrsraum ragen.
 
Die Rechtsgrundlage für das Zurückschneiden der Gehölze ist im Straßengesetz von Baden-Württemberg geregelt. Hiernach ist im Bereich von Geh- und Radwegen eine Mindesthöhe von 2,50 m, bei Fahrbahnen von 4,50 m freizuhalten. Dieses sogenannte "Lichtraumprofil" ist für eine sichere Verkehrsführung erforderlich.
 
Auch Straßenlaternen, Hausnummern, Verkehrszeichen, Hydranten und Schilder sollten nicht durch Äste verdeckt sein.
 
Die Gemeinde dankt für das Verständnis.

(Erstellt am 09. Oktober 2025)

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