Tunau » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit dem Teilprogramm BEG EM können beispielsweise ein Heizungstausch, der Tausch der Fenster oder eine Dachsanierung gefördert werden.

 

Details entnehmen Sie bitte der unten unter "vertiefende Informationen" verlinkten Tabelle.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die unten verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort, oder der Klimachutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) beraten.

Verfahrensablauf

Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Kosten

Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA

Bearbeitungsdauer

Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA

Hinweise

Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Tunau

Dorfstraße  2
79677 Tunau
Telefon 07673 344
info@gemeinde-tunau.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr